Webabzocke - Vorsicht

Veröffentlicht auf von sirfrancis

Speziell vor diesen Seiten wird gewarnt

  • Gedichte-heute.com,

  • tierheim-heute.com,

  • vornamen-heute

und rund ein Dutzend weitere ähnlich gestaltete Seiten preisen überteuerte Abos an. Betreiber sind die Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein, die bereits mehrfach Abmahnungen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen kassiert haben.

  • gedichte-server.com

Diese Seite verlangt knapp 60 Euro für 2000 Gedichte. Gratis-Gedichte gibt es bei Gutenberg.Spiegel

  • kochrezepte-server.com

Kochrezepte für 60 Euro - eine teure Angelegenheit.

  • iqfight.de

Der Intelligenztest lockt mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel mit Gewinnen im Wert von über 5000 Euro - für 30 Euro Teilnahmegebühr. Als Kontakt für Beanstandungen findet sich eine Adresse in England.

  • Lebenserwartung.de

Angeblich “wissenschaftlich geprüft” - dieser Test kostet ebenfalls 30 Euro.

  • genealogie.de

Die selbe Masche: Die Aussicht auf einen hochwertigen Gewinn, hier gegen 60 Euro Gebühr. Der Betreiber firmiert unter einem anderen Namen als der Betreiber von iqfight.de, doch die Mutterfirma ist mit der gleichen Adresse in Süd-England gemeldet.

Stark beworbene Sites locken den User und mit der Registrierung und damit wird ein kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen. Getarnt als Gratis-Angebote sind es meist teure Dienste oder mehrjährige Abos. Die Konsumentenschützer empfehlen, vor Eingabe Ihrer Anmeldung die AGB´s zu lesen. Falls Sie doch in die Falle tappen, ist laut Verbraucherschutz folgendes Vorgehen empfehlenswert:

1. Schriftlichen Widerspruch verfassen

Nach Erhalt der Rechnung sofort schriftlich, am Besten per Einschreiben mit Rückschein widersprechen, denn mit dem Rückschein gilt das Einschreiben als zugestellt und der Widerspruch ist damit wirksam.

Beraterin Elsbeth Noatzsch von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

2. Vorgang dokumentieren

Verbraucherschützer raten, die Seite sofort nach Erhalt einer Forderung per Screenshot oder Ausdruck mit Datum zu dokumentieren, denn besonders unseriöse Internetseiten, werden schnell so geändert, dass Sie vor Gericht seriös wirken.

3. Bei Mahnverfahren Einspruch einlegen

Meist vergessen die dubiosen Anbieter ihre Forderungen nach dem Widerspruch. Falls doch ein Mahnverfahren eingeleitet wird, um die Opfer unter Druck zu setzen, sofort Einspruch erheben. (Bei einem Mahnverfahren wird nicht gerichtlich geprüft, ob die Forderung zulässig ist) Die wenigsten der Anbieter lassen sich auf ein mögliches Gerichtsverfahren ein.

4. Nicht auf Vergleich einigen

Bei einem Verfahren keinen Vergleich mit dem Anbieter eingehen. Ratenzahlungen sind etwa eine rechtsmässige Anerkennung der Forderung und es muss gezahlt werden. Spätestens jetzt sollte auch ein Anwalt eingeschaltet werden.

 

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